Zuwendungen eines Alleingesellschafters an eine gemeinnützige GmbH sind als Spenden abziehbar, auch wenn die gGmbH die Mittel (auch) zur Begleichung eines mit dem Zuwendenden geschlossenen Mietvertrags verwendet.
Zuwendungen eines Alleingesellschafters an eine gemeinnützige GmbH sind als Spenden abziehbar, auch wenn die gGmbH die Mittel (auch) zur Begleichung eines mit dem Zuwendenden geschlossenen Mietvertrags verwendet.