Monatsinformationen April 2026

Wer eine Eigentumswohnung verkauft, muss den Gewinn nicht versteuern, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Laut einem Urteil des Finanzgerichts München bleibt dieser Vorteil auch dann bestehen, wenn ein Teil der Wohnung – etwa ein häusliches Arbeitszimmer – erst innerhalb dieser Zehnjahresfrist aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen übernommen wurde.

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